Tätigkeitsfelder

Nach 30-jähriger Tätigkeit als Hochschulprofessor bin ich im April 2023 wieder in den Rechtsanwaltsberuf zurückgekehrt, den ich vor meiner Tätigkeit als Hochschulprofessor zehn Jahre lang in renommierten Rechtsanwaltskanzleien ausgeübt hatte. Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Konzernrecht, das gesamte Gesellschaftsrecht, das Insolvenzrecht und das Prozessrecht.
Die hohe Spezialisierung im Gesellschafts- und Insolvenzrecht in Kombination mit derjenigen im Prozessrecht gibt mir die Möglichkeit, meinen Mandanten neben gesellschaftsrechtlicher und insolvenzrechtlicher Beratung bundesweit die Führung von Rechtsstreitigkeiten im Gesellschafts- und Insolvenzrecht anzubieten. Darüber hinaus betreue ich Mandanten auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Insolvenzstrafrechts (Strafverteidigung von Gesellschaftern und Organwaltern der Handelsgesellschaften).

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Rechtsdienstleistungen ist das Erstellen von wissenschaftlich gründlichen Rechtsgutachten auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Insolvenzrechts für interne und externe Zwecke. In gesellschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Schiedsgerichtsverfahren stehe ich als Schiedsrichter zur Verfügung. Auch während meiner Tätigkeit als Hochschulprofessor habe ich Wirtschaftsunternehmen gutachterlich beraten und bisweilen an deren bedeutenden Prozessen mitgewirkt.

Mein Beratungsangebot richtet sich an Unternehmen, Gesellschafter, Investoren und Organmitglieder auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts, Insolvenzrechts, Konzernrechts und Prozessrechts.

  • Gründung von Unternehmen und Verbänden aller Rechtsformen
  • Satzungen/Gesellschaftsverträge, Geschäftsordnungen, Einrichtung von Gesellschaftsorganen
  • Stimmbindungsvereinbarungen und sonstigen Gesellschaftervereinbarungen
  • Vorbereitung und Betreuung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen
  • Compliance-Angelegenheiten/Corporate Governance
  • Restrukturierung
  • Kapitalmaßnahmen
  • Wahrnehmung und Durchsetzung von Gesellschafterrechten
  • Beratung bei Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten
  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

  • Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, sonstige Unternehmensverträge
  • Maßnahmen der Konzernintegration in faktischen Konzernen
  • Konzernspezifische Gesellschafter- und Organhaftung
  • Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out)
  • Cash-Pool und Konzerninnenfinanzierung

  • Beratung der Mitglieder von Geschäftsleitungs- und Aufsichtsorganen (Vorständen, Geschäftsführern, Verwaltungs-, Bei- und Aufsichtsräten) beim Abschluss von Anstellungsverträgen
  • Beratung zur Zulässigkeit von Geschäftsführungsmaßnahmen, insbesondere zu den Grenzen der Business Judgment Rule
  • Beratung hinsichtlich der Wahrnehmung satzungsmäßiger und gesetzlicher Organpflichten
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, z.B. in Organhaftungsfällen, Kompetenzstreitigkeiten und zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Anstellungsverträgen

  • Beratung zu Handlungsoptionen in der Krise
  • Vorbereitung und Begleitung von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren (auch Eigenverwaltung)
  • Beratung zu Zwecken der Haftungsminimierung für Gesellschafter/Organwalter
  • Beratung und Vertretung in Haftungsfällen, insbesondere auf dem Gebiet der Insolvenzverschleppung

  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, insbesondere Organhaftung
  • Insolvenzrechtliche Streitigkeiten
  • Strafverteidigung im Gesellschafts- und Insolvenzstrafrecht